Hier
gehts zur Mittelalterszene
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Burgen, Schlösser, Festungen und Wehrbauten sind mit der Webseite
"reginhards-burgen" verlinkt
eine Fotoreise ins Mittelalter
mit
mehr als 2000 Bilder - in (bisher) 220 Bildserien zeigen mittelalterliche
Wehrbauten in Deutschland
Meine
Bilder-Exkursionen führen Sie zu mittelalterlichen Bauwerken (Burganlagen, Schlösser, Festungen,
Warten, Stadtmauern und Pfalzen), die ich auch selbst aufgesucht und
besichtigt habe.
Ich bemühe mich, Besonderheiten der Anlagen zu zeigen,
kleine Dinge, die in grossen Dateisammlungen vielleicht nicht zu finden
sind. Kurzbeschreibungen sind jedem Objekt beigefügt.
Des weiteren habe ich
einige Bauwerke hinzugefügt, die nicht so sehr meinem Beuteschema
entsprechen, aber im Mittelalter eine wesentliche Rolle spielten:
Klöster und Wehrkirchen. Auch die römischen Bauwerke, die
sich auf einer Burgentour dem Objektiv förmlich aufdrängten, sind in
meiner Bildersammlung aufgenommen.
Bisher sind es etwa 220 Objekte
mit weit über 2000 Bildern, die ich online gestellt habe. Im Jahr 2010 hat sich der
thematische Schwerpunkt im Bereich der neuen Bundesländer verlagert, der
Grund liegt darin, dass man von Berlin aus in wenigen Stunden nicht nur
die bekanntesten Anlagen (wie die Wartburg, Burg Falkenstein, Burg
Querfurt etc) erreichen kann, sondern auch die weniger bekannten
- und da sind wahre "Perlen" dabei.
Das Jahr 2011
war nun der Auftakt, den "Westen" Deutschlands zu bereisen: Rheinland
Pfalz und Hessen.
Begleiten Sie mich
weiterhin auf meinen Fahrten. Vielleicht entdecken Sie die eine oder andere Burg für sich, als Ausflugsziel.
Das
Einsetzen von neuer Bildserien erfolgt sukzessiv, die
Ankündigung finden Sie in der Rubrik "Neue Objekte". Im Sommer 2012
steht wieder eine Rheinland Pfalz-Reise an. Zwischenzeitlich (im
Frühjahr und Sommer) sind Touren nach Thüringen und Hessen geplant.
Viel Spaß auf der Reise ins Mittelalter !
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© 2010 - 2012 reginhards-burgen.de - alle Rechte
vorbehalten.
Castles and town fortifications in Germany
Alle von mir gemachten Fotos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus
aufgenommen. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof
wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des
Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989,
2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der
Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach §64 UrhG siebzig Jahre
nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.
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